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dass Artikel 12 des Internationalen Paktes...

IN DER ERWÄGUNG,

dass Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besagt, dass die Vertragsstaaten „das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ anerkennen;

dass es an gleicher Stelle in Artikel 15 heißt, dass

1.) die Vertragsstaaten „das Recht eines jeden [anerkennen], a) am kulturellen Leben teilzunehmen; b) an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben; c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen;“

2.) die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen umfassen;

3.) die Vertragsstaaten sich verpflichten, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten;

4.) die Vertragsstaaten die Vorteile anerkennen, die sich aus der Förderung und Entwicklung internationaler Kontakte und Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet ergeben.

In Kenntnis dessen,

dass die EU zwischen 2002 und 2006 durch das Sechste Forschungsrahmenprogramm umfangreiche Ressourcen bereitgestellt hat, um die Ergebnisse aus der Forschung zum menschlichen Genom, einschließlich die sich aus der Stammzellenforschung ergebenden neuen Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten, nutzen zu können,
dass gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission vom 3. April 2003 über Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen (Busquin-Bericht) die Stammzellenforschung einen der vielversprechendsten Bereiche der Biotechnologie darstellt,

dass durch das Sechste Forschungsrahmenprogramm Forschungsprojekte finanziert werden, die sich auf Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems und seltene Krankheiten konzentrieren und damit Millionen von Männern und Frauen in Europa Hoffnung geben und neue Perspektiven eröffnen. Und dennoch gibt es Versuche im Europäischen Parlament, die Finanzierung für jegliche Forschungsprojekte einzustellen, bei denen aus überzähligen Embryonen gewonnene Stammzellen verwendet werden.

IN ANBETRACHT ALL DESSEN

fordern

WIR, DIE UNTERZEICHNETEN,

das Europäische Parlament auf, dafür Sorge zu tragen, dass:
im Siebenten Forschungsrahmenprogramm zumindest die Finanzierung von Forschungsprojekten zu Stammzellen aus überzähligen Embryonen bestätigt wird,

der Anspruch auf Finanzmittel auch auf Forschungsprojekte zum Kerntransfer (fälschlicherweise als „therapeutisches Klonen“ bezeichnet) ausgeweitet wird.

SIGN HERE!

Rom, 1. März 2006. Vorgelegt von Piergiorgio Strata, Direktor des „Rita Levi Montalcini Center for Brain Repair“ im Namen der „Luca Coscioni“ Association, via di Torre Argentina, 76, 00186 Rom - Italien

Thu, 2006-03-30 15:53


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